Urheberrechte: Paolobon140, CC BY-SA 4.0
Wo sind wir?
Wir sind im Justizpalast in Mailand
Der jetzige Justizpalast beherbergte das Sonderschwurgericht von Mailand. Im Zuge des Prozesses der Entfaschistisierung während der Nachkriegszeit erließen die Sonderschwurgerichte CAS Urteile gegen faschistische Funktionär_innen und weitere Kollaborateur_innen.
Die Zuständigkeit der CAS erstreckte sich auf die jeweiligen Provinzen. Es handelte sich um Volksgerichte, die sich aus einem Richter und vier Schöffen zusammensetzten. Letztere wurden per Los aus den Listen der volljährigen „moralisch und politisch unbescholtenen“ Bürger ausgewählt. Zu den vorgesehenen Verurteilungen gehörte auch die Todesstrafe. Allein in Mailand, dort, wo jetzt der Justizpalast steht, hat das CAS von Mai 1945 bis Dezember 1947 1001 Verfahren in Gang gesetzt und 885 Urteile ausgesprochen.
Nachdem sie im Oktober 1945 in Sondersektionen der ordentlichen Schwurgerichte verwandelt worden waren, wurde die Tätigkeit dieser Gerichte ab Juni 1946 durch den Straferlass stark eingeschränkt, den die Togliatti-Amnestie für Kollaborationsverbrechen vorsah. Seit Ende 1947 waren die CAS nicht mehr aktiv tätig und wurden schließlich 2008 offiziell abgeschafft.
Auch wenn die von den CAS ausgesprochenen Urteile Ausdruck einer von politischen Werten beeinflussten und formal mangelhaften Gerichtsbarkeit waren, stellen sie doch eine wichtige Quelle für das Verständnis von Formen, Modalitäten und Darstellungen der Vergehen dar, die dem Faschismus der RSI in jenen ersten Nachkriegsjahren angelastet wurde, als die Erinnerung an die erfahrene Gewalt in der öffentlichen Meinung noch sehr präsent war.
Urheberrechte: Civico Archivio Fotografico – Raccolte Grafiche e Fotografiche del Castello Sforzesco – Piazza Castello – Milano RI011228. Vincenzo Aragozzini. Lavori di costruzione
Informationspunkt/Museum: nein
Standort: Mailand, Lombardei
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